Beiträge von Felix Maximilian Lehmann

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    STAATSANWALTSCHAFT RUHRSTEDT
    Az.: 01 Js 002/25
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    Aktenvermerk

    Bei Durchsicht der Akte wurde festgestellt, dass der Vorname des Beschuldigten versehentlich als „Lukas“ Finkel geführt wurde.

    Der Beschuldigte heißt zutreffend:
    Lucas Finkel, geb. 21.05.2000.

    Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler.
    Die Identität des Beschuldigten war zu jeder Zeit eindeutig.

    Die Akte ist entsprechend zu berichtigen.

    Ruhrstedt, den 22.12.2025

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    STAATSANWALTSCHAFT RUHRSTEDT
    Az.: 01 Js 002/25
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    An
    das Amtsgericht Ruhrstedt
    – Ermittlungsrichter –

    Betreff:
    Ermittlungsverfahren gegen Lucas Finkel, geb. 21.05.2000
    hier: Berichtigung der Namensschreibweise

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im vorbezeichneten Ermittlungsverfahren wird darauf hingewiesen, dass der Vorname des Beschuldigten versehentlich als „Lukas“ Finkel bezeichnet wurde.

    Der Beschuldigte heißt zutreffend:
    Lucas Finkel, geboren am 21.05.2000.

    Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler.
    Die Identität des Beschuldigten ist eindeutig.

    Ich bitte um entsprechende Berichtigung der Gerichtsakte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lehmann
    Staatsanwaltschaft Ruhrstedt

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    Brief an Amt 37
    NamensschreibweiseAmt3701Js00225.pdf

    Dienststelle
    Polizei Ruhrstedt
    Interne Weiterleitung an


    Aktenzeichen
    (100/001-001/25)
    Sammelaktenzeichen
    Sachbearbeitung durch (Name, Aktenbezeichnung)
    Jakob Richter, LPDB2
    Sachbearbeitung Telefon
    0174/222 49 63

    Strafanzeige

    Aufnahmezeit (Datum, Uhrzeit)
    18.12.2025, 01:30 Uhr
    Aufnahme durch (Name, Amtsbezeichnung, Dienststelle)
    Jakob Richter, LPDB2, PI
    Straftat (en) Verletzte Bestimmung (en)
    §§ 114, 224, 249, 250 StGB / § 51 WaffG
    Tatzeit (Datum, Uhrzeit)
    18.12.2025 / 00:05 Uhr
    Tatort (Ort, Gemeinde, Kreis, Straße / Platz, Hausnummer)
    Ruhrstedt, 7298, Alta Street - Ecke Atla Place 7126
    Tatörtlichkeit
    Seitengasse
    Versuch


    Beweismittel

    Maßnahmen
    Beweißaufnahme, Beschlagnahme KFZ (RS FL 5550)
    durchführende Dienststelle
    PI
    Proben
    Blutspuren
    sonstige Proben
    Asservate
    Patronenhülsen
    Asservatenummer
    3
    Beweismittel (auch Spuren, Asservate)
    Erlangtes Gut
    Gesamtschaden €

    Tatverdächtig ist

    Name
    Unbekannt
    Geburtsname
    Sonstige NamenGeschlecht
    GeburtsdatumGeburtsort/-kreis/-staat
    FamilienstandAusgeübter Beruf
    Staatsangehörigkeit(en)Anschrift
    Telefon


    Sachverhalt:


    Am 18.12.2025 gegen 00:05 Uhr wurde die Polizei Ruhrstedt über ein Raubdelikt im Bereich der PLZ 7298 informiert. Beim Eintreffen der eingesetzten Beamten konnte ein schwarzes Fahrzeug mit drei bislang unbekannten Tatverdächtigen festgestellt werden, welche unmittelbar die Flucht ergriffen. Es kam zu einer etwa 30-minütigen Verfolgungsfahrt durch das Stadtgebiet von Ruhrstedt. Im Bereich der Alta Street / Ecke Alta Place, Höhe 7126, kam es zu einer Kollision zwischen dem Fluchtfahrzeug und einem Streifenwagen. Nach der Kollision flüchteten die Tatverdächtigen zu Fuß. In der Folge kam es zu einem Schusswechsel zwischen Polizeibeamten und Tatverdächtigen, bei welchem der Polizeikommissaranwärter Ali Aktas durch einen Treffer in die Schutzweste sowie am Arm verletzt wurde. Zwei Tatverdächtige wurden ebenfalls durch Schüsse verletzt. Ein Tatverdächtiger blieb unverletzt und ist weiterhin flüchtig. Die beiden verletzten Tatverdächtigen wurden medizinisch versorgt, sind jedoch nach aktuellem Stand nicht mehr im Krankenhaus angetroffen worden, weshalb von einer Flucht nach der Operation ausgegangen wird. Am Einsatzort wurden Blutspuren und Patronenhülsen gesichert. Das mutmaßliche Täterfahrzeug, ein schwarzer Sportwagen, wurde verschlossen sichergestellt. Die vollständige Einsatzdokumentation ist im COPNET hinterlegt.


    Ruhrstedt 18.12.2025

    Jakob Richter

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    Polizeidirektor Polizei Ruhrstedt

    Einsatzbericht – Polizei Ruhrstedt

    Aufnahme durch

    Name: Jakob Richter
    Rang: Leitender Polizeidirektor
    Dienstnummer: 103

    Tatzeit

    Datum: 17.12.2025
    Uhrzeit: Unbekannt / laut Notruf (19:19 Uhr)

    Tatort

    Erste Örtlichkeit:
    Panorama Drive 3036
    Stadtteil: Stahlbrunn
    Stadt: Ruhrstedt

    Weitere Örtlichkeit:
    Supermarkt Panorama Drive 3008

    Eingesetzte Kräfte

    • Polizei Ruhrstedt
      • IDP John Fuchs Heiden
      • LPD Jakob Richter
    • Rettungsdienst (RTW)

    Art des Einsatzes

    • Meldung über Schussabgaben
    • Gefahrenabwehr
    • Spurensicherung
    • Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten

    Sachverhalt

    Beschreibung des Vorfalles (ausführlich):

    Am 17.12.2025 wurde die Polizei Ruhrstedt zu der Anschrift Panorama Drive 3036 in Stahlbrunn alarmiert. Ein Anrufer meldete, dass er mehrere Schüsse gehört habe.

    Die eingesetzten Beamten John Fuchs Heiden und Jakob Richter begaben sich unverzüglich zur gemeldeten Örtlichkeit. Nach Eintreffen wurde der nähere Bereich abgesucht, jedoch konnten zunächst keine Auffälligkeiten oder unmittelbaren Hinweise auf Schussabgaben festgestellt werden.

    Im weiteren Verlauf begaben sich die Beamten zum nahegelegenen Supermarkt am Panorama Drive 3008. Dort wurden sie vom Besitzer des Supermarktes angesprochen. Dieser gab an, dass er deutlich Schüsse aus der Etage über seinem Geschäft wahrgenommen habe.

    Daraufhin wurde der entsprechende Bereich oberhalb des Supermarktes kontrolliert. In diesem Bereich konnten mehrere Patronenhülsen festgestellt werden. Diese wurden sichergestellt und anschließend einer laborseitigen Untersuchung zugeführt.

    Die Laboruntersuchung ergab, dass an den Patronenhülsen eine Waffennummer / Seriennummer festgestellt werden konnte.
    Die Nummer lautet: 653335MLBBB7447.
    Eine Überprüfung im Waffenregistersystem ergab, dass diese Seriennummer keiner registrierten Waffe zugeordnet werden konnte.

    An den Patronenhülsen konnten keine Fingerabdrücke festgestellt werden. Weitere Beweismittel wie Blutspuren oder eine Tatwaffe konnten ebenfalls nicht aufgefunden werden.

    Während der weiteren Kontrolle trat plötzlich ein bislang unbekannter Ladenbesitzer, welcher sich zuvor im Kellerbereich versteckt hatte, mit einer Taschenlampe aus dem Gebäude hervor.
    Der Mann griff die eingesetzten Beamten unvermittelt an und schlug beiden Beamten mehrfach mit der Taschenlampe auf den Kopf, wodurch diese kurzzeitig außer Gefecht gesetzt wurden.

    Der Täter nutzte die Situation zur Flucht und konnte sich unerkannt entfernen.

    Die verletzten Beamten wurden durch einen RTW in ein Krankenhaus verbracht und dort ärztlich untersucht. Nach medizinischer Versorgung konnten beide Beamte das Krankenhaus wieder verlassen.

    Täterbeschreibung

    • Geschlecht: männlich
    • Bekleidung: blaues Hemd, dunkle Jeanshose
    • Haare: dunkelbraun
    • Körpergröße: ca. 1,80 m
    • Auffälliges Merkmal: Schnurrbart

    Beweismittel / Spuren

    • Mehrere Patronenhülsen
    • Seriennummer der Waffe: 653335MLBBB7447
    • Zeugenaussage des Supermarktbesitzers

    Maßnahmen

    • Absuchen des gemeldeten Bereichs
    • Sicherstellung und Untersuchung der Patronenhülsen
    • Abtransport und medizinische Versorgung der verletzten Beamten
    • Fahndungsmaßnahmen nach dem flüchtigen Täter eingeleitet
    • Übergabe des Vorgangs an die Kriminalpolizei Ruhrstedt

    Besondere Hinweise

    • Tatwaffe bislang nicht aufgefunden
    • Täter weiterhin flüchtig
    • Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte sowie unerlaubter Schussabgabe eingeleitet

    Bericht abgeschlossen.

    Polizei Ruhrstedt

    Jakob Richter
    Leitender Polizeidirektor
    103

    Aktenzeichen: 01 UJs 004/25
    Bearbeiter: LOStA Lehmann
    Datum: 18.12.2025


    Vermerk

    Im Rahmen der offenen Beobachtung sozialer Netzwerke wurde über die Plattform Peargram ein Bild festgestellt, welches unter dem Accountnamen „Nero“ veröffentlicht wurde. Der Beitrag trägt den Hashtag #block80 und ist mit dem Zeitstempel gestern (17.12.2025), 22:42 Uhr versehen.

    Das Bild zeigt eine bislang unbekannte, augenscheinlich vermummte männliche Person, welche in direkter Frontalhaltung eine Schusswaffe auf die Kamera bzw. den Betrachter richtet. Die Person ist durch Gesichtsmaske, Sonnenbrille und Kopfbedeckung unkenntlich gemacht. Zudem werden Handschuhe getragen. Die Szenerie deutet auf ein urbanes Wohnumfeld hin.

    Nach vorläufiger rechtlicher Würdigung begründet bereits das gezielte Richten einer Schusswaffe auf den Betrachter einen Anfangsverdacht wegen Bedrohung. Die bewusste Veröffentlichung in sozialen Medien sowie der verwendete Hashtag lassen auf eine einschüchternde Machtdemonstration mit möglichem Bezug zu einem territorial abgegrenzten Milieu („Block 80“) schließen.

    Ferner kommt – abhängig von der tatsächlichen Waffenart und deren Besitzverhältnissen – ein Verstoß gegen waffenrechtliche Vorschriften in Betracht. Die Vermummung spricht für ein konspiratives Vorgehen und ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein.

    Zur weiteren Sachverhaltsaufklärung und Bewertung möglicher Bezüge zu organisierter oder bandenmäßiger Kriminalität erscheint eine vertiefte Auswertung durch spezialisierte Ermittlungsdienststellen angezeigt.

    Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt wird daher angeregt.


    Anschreiben an das LKA

    An das
    Landeskriminalamt
    – zuständiges Dezernat –

    Betreff: Bitte um Ermittlungsunterstützung – sozialmedial verbreiteter bewaffneter Einschüchterungsvorgang
    Az.: 01 UJs 004/25

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    unter Bezugnahme auf das oben genannte Aktenzeichen bitte ich um Übernahme bzw. Unterstützung der Ermittlungen in einem Sachverhalt, bei dem über die Plattform Peargram ein Bild veröffentlicht wurde, das eine vermummte Person beim gezielten Richten einer Schusswaffe auf den Betrachter zeigt.

    Der Beitrag wurde durch den Account „Nero“ veröffentlicht und mit dem Hashtag #block80 versehen. Aufgrund der öffentlichen Verbreitung, der eindeutigen Einschüchterungswirkung sowie möglicher Bezüge zu territorialen Strukturen oder Gruppierungen wird um eine umfassende Auswertung gebeten.

    Insbesondere wird angeregt:

    • die Identifizierung des Accountinhabers „Nero“,
    • die Auswertung von Metadaten, Begleitkommunikation und Interaktionen,
    • die Prüfung eines Zusammenhangs mit bekannten Personen, Gruppierungen oder Örtlichkeiten („Block 80“),
    • sowie die waffenrechtliche Einordnung der dargestellten Schusswaffe.

    Über Erkenntnisse, insbesondere zu einer möglichen Täteridentifizierung oder zu relevanten Vorermittlungen, bitte ich um zeitnahe Mitteilung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lehmann
    Leitender Oberstaatsanwalt

    Hinweis zur Rechtsanwendung im Landkreis Ruhrstedt

    Im Landkreis Ruhrstedt finden die hier aufgeführten Rechtsnormen Anwendung.
    Soweit ein Rechtsbereich nicht aufgeführt ist, ist das jeweils einschlägige Bundes- oder Landesrecht heranzuziehen.

    Gesetze

    Strafgesetzbuch-2025.pdf
    OWiG-2025.pdf
    StVG-2025.pdf
    PolG-2025.pdf
    PyrG-2025.pdf

    Verordnungen

    StVO-2025.pdf
    BKatV-2025.pdf

    Besoldung / Vergütung öffentlicher Bediensteter

    folgt in kürze

    Staatsanwaltschaft Ruhrstedt
    Aktenzeichen: 01 UJs/003/25

    Zwischenbericht

    (zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung an die Kriminalpolizei Ruhrstedt)


    I. Verfahrensstand

    Gegenstand des Verfahrens ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts in Tateinheit mit weiteren Straftaten, insbesondere Wohnungseinbruchdiebstahl sowie Störung der Totenruhe.

    Die Ermittlungen stehen derzeit am Anfang, wurden jedoch durch den Einsatzbericht der Kriminalpolizei Ruhrstedt vom 15.12.2025 wesentlich konkretisiert.


    II. Bisher bekannter Sachverhalt (zusammengefasst)

    Am 14.12.2025 gegen ca. 22:45 Uhr begaben sich Beamte der Kriminalpolizei Ruhrstedt aufgrund eines gemeldeten Wohnungseinbruchs zum Motel Innenstadt, Zimmer 102, PLZ 8145, Stadt Ruhrstedt.

    Im Rahmen der Durchsuchung des Zimmers 102 wurden erhebliche Blutspuren sowie eine blutverschmierte Machete aufgefunden und sichergestellt. Eigentümer des Zimmers ist Lucas Finkel, Nutzerin zum Tatzeitpunkt Noah Lorayne.

    Im Verlauf der Maßnahmen gab der Eigentümer an, dass ihm 12.000 EUR Bargeld sowie 12 Diamantenstücke fehlen würden. Weiterhin äußerte er den Verdacht, dass mögliche Beweismittel außerhalb des Zimmers, insbesondere im Außenbereich des Motels, entsorgt worden sein könnten.

    Aufgrund dieses Hinweises erfolgte eine Absuche des Außenbereichs, der Terrasse sowie des Parkplatzes des Motels. Dabei wurden zunächst keine Auffälligkeiten in den Mülltonnen festgestellt. Im weiteren Verlauf der Umrundung des Motelgebäudes wurden jedoch mehrere menschliche Leichenteile aufgefunden, darunter ein abgetrennter Arm, Beine, ein Fuß sowie ein Rumpf. Zusätzlich wurden Müllsäcke mit starkem Verwesungsgeruch festgestellt, in denen sich ein weiterer Torso sowie Aufhängehaken, wie sie typischerweise aus Schlachtbetrieben bekannt sind, befanden.

    Alle Leichenteile wurden vollständig gesichert und abtransportiert. Die Identität der getöteten Person ist bislang ungeklärt. An den Leichenteilen wurde bereits starker Madenbefall festgestellt, was auf eine fortgeschrittene Verwesung hindeutet.

    Ein Zusammenhang zwischen den Geschehnissen in Zimmer 102 und dem Fund der Leichenteile wird derzeit geprüft.


    III. Vorläufige rechtliche Würdigung

    Auf Grundlage des bisherigen Ermittlungsstandes besteht ein dringender Anfangsverdacht hinsichtlich folgender Delikte:

    • § 212 StGB (Totschlag), hilfsweise Prüfung von § 211 StGB (Mord), insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verdeckungsabsicht,
    • § 168 StGB (Störung der Totenruhe) durch Zerteilung und Entsorgung des Leichnams,
    • § 244 StGB (Wohnungseinbruchdiebstahl) hinsichtlich der im Raum stehenden Entwendung von Bargeld und Wertgegenständen.

    Die genaue Konkurrenzlage bleibt der weiteren Sachverhaltsaufklärung vorbehalten.


    IV. Ermittlungsansätze und Bewertung

    1. Tatortzusammenhang
      Der Zusammenhang zwischen Zimmer 102 (Blutspuren, Machete) und den im Außenbereich aufgefundenen Leichenteilen erscheint nach derzeitigem Stand naheliegend und ist vorrangig kriminaltechnisch (DNA-Abgleich) zu verifizieren.
    2. Personenbezug
      • Noah Lorayne: Nutzerin des Tatortes; ihr Verhalten während der polizeilichen Maßnahmen (Nervosität, Drängen auf Zutritt) ist aktenkundig und im weiteren Verlauf zu würdigen.
      • Lucas Finkel: Eigentümer des Zimmers; derzeit Zeugenstatus. Sein Hinweis auf mögliche Entsorgung von Beweismitteln im Außenbereich ist erklärungsbedürftig und im Rahmen einer formellen Vernehmung weiter aufzuklären.
    3. Tatmotiv
      Ein mögliches Raub- oder Verdeckungsmotiv ist angesichts der fehlenden Bargeldbeträge und Wertgegenstände zu prüfen.

    V. Weitere notwendige Maßnahmen

    Die Staatsanwaltschaft hält folgende Maßnahmen für zwingend erforderlich:

    1. Rechtsmedizin
      • Obduktion des Leichnams gem. § 87 StPO
      • Feststellung von Todesursache und Todeszeitpunkt
      • Abgleich der Verletzungen mit der sichergestellten Machete
    2. Kriminaltechnik
      • DNA-Abgleich sämtlicher Blutspuren im Zimmer 102 mit den aufgefundenen Leichenteilen
      • Spurensicherung und -auswertung an Müllsäcken und Aufhängehaken
    3. Personelle Ermittlungen
      • Zeugenvernehmung des Eigentümers Lucas Finkel
      • Weitergehende Überprüfung der Nutzerin Noah Lorayne
      • Ermittlung der Identität der getöteten Person
    4. Finanzermittlungen
      • Nachverfolgung der angegebenen fehlenden Geld- und Wertbeträge

    VI. Organisatorische Bewertung

    Angesichts der Komplexität des Sachverhalts, der Mehrzahl von Tatorten, des ungeklärten Täter- und Opferkreises sowie des schweren Deliktscharakters wird die Einrichtung einer Sonderkommission (SOKO) ausdrücklich angeregt.

    Eine Bündelung der Ermittlungen erscheint geeignet, eine strukturierte und zeitnahe Aufklärung des Tatgeschehens zu gewährleisten.


    VII. Ergebnis

    Die Ermittlungen sind mit hoher Priorität fortzuführen.
    Über wesentliche neue Erkenntnisse wird um unverzügliche Berichterstattung gebeten.


    Ruhrstedt, 16.12.2025

    Staatsanwaltschaft Ruhrstedt

    – Zwischenbericht –

    Einsatzbericht Polizei

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    Tatzeit

    Datum: 14.12.2025
    Uhrzeit: ca. 22:45 Uhr

    Tatort

    Objekt: Motel Innenstadt
    Zimmer: 102
    PLZ: 8145
    Stadt: Ruhrstedt

    Eingesetzte Kräfte

    • Kriminalpolizei Ruhrstedt
      • LPD Jakob Richter
      • PHK Finn Wagner

    Art des Einsatzes

    • Begehung einer Wohnung / eines Motelzimmers
    • Spurensicherung nach gemeldetem Wohnungseinbruch
    • Auffinden menschlicher Leichenteile

    Sachverhalt

    Beschreibung des Vorfalles (ausführlich):

    Am 14.12.2025 gegen ca. 22:45 Uhr begaben sich die Beamten der Kriminalpolizei Ruhrstedt, KHK Jakob Richter und KHK Finn Wagner, zum Motel Innenstadt, Zimmer 102 (PLZ 8145). Anlass war ein gemeldeter Wohnungseinbruch, bei dem bereits Hinweise auf Blutspuren vorlagen.

    Vor Betreten des Zimmers wurde ein Vorgespräch mit der anwesenden Frau Noah Lorayne geführt. Diese gab an, die Wohnung erst seit wenigen Tagen zur Miete zu bewohnen. Sie erklärte weiterhin, dass ihr keine Gegenstände fehlen würden, sie jedoch auch nur wenige persönliche Sachen bei sich habe. Der von ihr mitgeführte Koffer enthalte nach ihren Angaben ausschließlich Kleidungsstücke und keine hochwertigen oder wertvollen Gegenstände.

    Die Wohnung selbst befindet sich im Eigentum von Lucas Finkel. Herr Finkel erteilte den eingesetzten Beamten ausdrücklich sein Einverständnis zur Durchsuchung des Zimmers.

    Während der Durchsuchung öffnete Lucas Finkel einen Schrank im Flurbereich der Wohnung und gab an, dass ihm 12.000 Euro Bargeld sowie 12 Diamantenstücke im Gesamtwert von ca. 480 Euro fehlen würden.

    Im Zimmer wurden Blutspuren sowie eine blutverschmierte Machete aufgefunden. Sämtliche Spuren und Beweismittel wurden durch die Kriminalpolizei ordnungsgemäß gesichert.

    Im weiteren Verlauf äußerte Lucas Finkel den Verdacht, dass mögliche Beweismittel außerhalb des Zimmers entsorgt worden sein könnten, insbesondere in den Mülltonnen im Außenbereich des Motels. Aufgrund dieser Aussage entschlossen sich die Beamten, den Außenbereich, die Terrasse sowie den Parkplatz des Motels abzusuchen.

    In den Mülltonnen auf dem Parkplatz konnten zunächst keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
    Bei der weiteren Absuche rund um das Motelgebäude fiel KHK Finn Wagner jedoch ein abgetrennter menschlicher Arm auf.

    Im weiteren Verlauf der Umrundung des Motels wurden mehrere menschliche Körperteile aufgefunden, darunter:

    • Beine
    • ein Fuß
    • ein abgetrennter Rumpf

    Zusätzlich wurden Müllsäcke mit starkem Verwesungsgeruch entdeckt. In diesen befanden sich:

    • ein menschlicher Torso
    • mehrere Aufhängehaken, wie sie typischerweise aus Schlachtbetrieben bekannt sind

    Alle aufgefundenen Leichenteile wurden vollständig gesichert und abtransportiert. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung ist der Leichnam noch nicht identifiziert. An den Müllsäcken wurde bereits starker Madenbefall festgestellt, was auf eine fortgeschrittene Verwesung hindeutet.

    Während der vorherigen Befragung fiel den eingesetzten Beamten auf, dass Frau Noah Lorayne auffällig nervös und ablehnend auf die polizeilichen Maßnahmen reagierte. Sie äußerte mehrfach den Wunsch, das Zimmer gemeinsam mit den Beamten zu betreten, was ihr bis zum Abschluss der Beweissicherung untersagt wurde.

    Auf diese Maßnahme reagierte Frau Lorayne mit den Worten:
    „Ich verstehe Ihr Vorgehen absolut nicht.“
    Sie zeigte sich dabei sichtlich unzufrieden und gereizt.

    Beweismittel / Spuren

    • Blutspuren im Zimmer 102
    • Blutverschmierte Machete
    • Mehrere menschliche Leichenteile (Arm, Beine, Fuß, Rumpf, Torso)
    • Müllsäcke mit Verwesungsspuren
    • Aufhängehaken (vermutlich aus einem Schlachtbetrieb)

    Maßnahmen

    • Durchsuchung der Wohnung mit Einverständnis des Eigentümers
    • Sicherung aller Spuren und Beweismittel
    • Absuche des Außenbereichs, der Terrasse und des Parkplatzes
    • Sicherstellung und Abtransport der Leichenteile
    • Einleitung weiterer kriminalpolizeilicher Ermittlungen

    Besondere Hinweise

    • Leichnam bislang nicht identifiziert
    • Ermittlungen wegen eines Tötungsdeliktes eingeleitet
    • Zusammenhang zwischen Wohnungseinbruch und Leichenfund wird geprüft

    Bericht abgeschlossen.

    Polizei Ruhrstedt
    Kriminalpolizei

    Jakob Richter
    Leitender Polizeidirektor
    [Dienstnummer 103

    Aufnahme durch


    • Name: Finn Wagner
    • Rang: PHK
    • Dienstnummer: 206


    Tatzeit
    • Datum: unbekannt
    • Uhrzeit: unbekannt
    Tatort

    Ort: Motel Innenstadt // Zimmer 102

    PLZ: 8145

    Paragraphen (mit Gesetzestext):

    §226 - Schwere Körperverletzung

    §244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl

    Versuchte Straftaten (mit Gesetzestext):


    Beweismittel:

    MaßnahmenDokumentation und Weiterleitung KDD
    Probennoch nicht sichergestellt (Blut)
    Asservatek.A.
    Beweismittel (auch Spuren, Asservate)noch nicht sichergestellt (Machete)
    Erlangtes Gut [Diebesgut]k.A.
    Gesamtschaden €k.A.


    Täterbeschreibung:[Hier beschreibung - nur ausfüllen, wenn TV unbekannt]


    Geschädigter:

    Name: k.A.

    Geburtsdatum: k.A.

    Adresse: k.A.

    Telefonnummer: k.A.

    Beruf: k.A.


    Schuldner:

    Name: k.A.

    Geburtsdatum: k.A.

    Adresse: k.A.

    Telefonnummer: k.A.

    Beruf: k.A.


    Musste Waffengewalt angewendet werden? [Markieren]

    [Ja] [Nein]


    Hat der Tatverdächtige Kooperiert? [Markieren]

    [Ja] [Nein]

    Sachverhalt:

    Beschreibung des Vorfalles [Ausführlich]:Wir wurden zu einem gemeldeten Wohnungseinbruch alarmiert. Bei betreten der Wohnung fiel uns direkt auf, das auf dem Boden Blut liegt. Wir sind weiter in die Wohnung vorgedrungen und konnten noch mehr Blut und eine blutige Machete auffinden. Die Wohnung war leer und im gesamten restlichen Flur gab es keine Feststellung.

    Unterschrift des Polizeibeamten: F. Wagner


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    Eingangssachverhalt (Polizeibericht – zusammengefasst)

    Am 14.12.2025 23:40 wurden Einsatzkräfte unter dem Stichwort Einbruchsalarm zum Motel Innenstadt, PLZ 8145, Zimmer 102 entsandt.

    Beim Betreten des Zimmers stellten die Beamten Blutspuren auf dem Boden fest. Im weiteren Verlauf der Nachschau wurden weitere Blutspuren sowie eine blutverschmierte Machete aufgefunden.
    Das Zimmer war zum Zeitpunkt der polizeilichen Maßnahmen unbewohnt, weitere Personen konnten nicht angetroffen werden.
    Im angrenzenden Flurbereich wurden keine weiteren relevanten Feststellungen gemacht.

    Spuren (Blut) sowie die mutmaßliche Tatwaffe (Machete) wurden am 15.12.2025 sichergestellt.
    Angaben zu Geschädigten, Tatverdächtigen oder entwendeten Gegenständen liegen derzeit nicht vor.

    Es besteht ein dringender Anfangsverdacht eines Wohnungseinbruchdiebstahls (§ 244 StGB) sowie einer schweren bzw. zumindest gefährlichen Körperverletzung (§§ 226, 224 StGB) unter Einsatz einer Machete.
    Der Sachverhalt ist bislang unvollständig aufgeklärt, insbesondere hinsichtlich Tatopfer, Tatverdächtigem und Tatfolgen. Umfangreiche kriminaltechnische und personenbezogene Ermittlungen sind erforderlich.